Seit Bekanntgabe der Zensurpläne der Bundesregierung zur Bekämpfung der Kinderpornografie wüten die Diskussionen im Netz [1]. Aber irgendwie fällt es erst jetzt jemanden auf, daß ein STOP-Schild, auf das man beim Aufruf einer verbotenen pornografischen Seite landen soll, irgendwie ein ungeeignetes Symbol ist. Kennt sich Zensursula etwa nicht mit dem Straßenverkehrsrecht aus? ![]()
[1] mal abgesehen davon, daß mir noch nicht klargeworden ist, wie man die sicherlich verabscheuungswürdige Kinderpornografie bekämpfen kann, indem man nicht die Verbreitung verhindert, sondern “nur” den Konsum.